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   VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117   

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https://dejure.org/2015,39422
VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 (https://dejure.org/2015,39422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 (https://dejure.org/2015,39422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 (https://dejure.org/2015,39422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Ruhensbetrags eines Universitätsprofessors hinsichtlich Rückforderung von Versorgungsbezügen; Verwendungseinkommen als Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (hier: Amt des Generalsekretärs)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Ruhensbetrags eines Universitätsprofessors hinsichtlich Rückforderung von Versorgungsbezügen; Verwendungseinkommen als Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (hier: Amt des Generalsekretärs)

  • rewis.io

    Anrechnung von Verwendungseinkommen aus zwischenstaatlichen Einrichtungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Ruhensbetrags eines Universitätsprofessors hinsichtlich Rückforderung von Versorgungsbezügen; Verwendungseinkommen als Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (hier: Amt des Generalsekretärs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    (2) Das Verwaltungsgericht ist unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 (2 C 39/09 - BVerwGE 139, 357 - juris) zutreffend davon ausgegangen, dass die Tätigkeit des Klägers als Generalsekretär beim Europäischen Forschungsrat eine Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung im Sinne des § 53 Abs. 8 BeamtVG ist.

    Es liegt vor, wenn der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens hinsichtlich der Art und Weise seiner Beschäftigung den Weisungen des Dienstherrn unterworfen ist, etwa als Beamter, Tarifbeschäftigter oder in einem anderen privatrechtlichen Dienstverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 39/09 - BVerwGE 139, 357 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Unter Verwendung wird herkömmlich jede Art von Beschäftigung im öffentlichen Dienst verstanden, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer der in § 53 Abs. 8 BeamtVG genannten Einrichtungen ausgeübt wird (vgl. grundlegend: BVerwG, U.v. 22.7.1965 - II C 22.64 - BVerwGE 22, 1 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 21 A 3542/06

    Einordnung einer Tätigkeit als Gastprofessor an einer Hochschule als Verwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Das für eine "Verwendung im öffentlichen Dienst" notwendige Abhängigkeitsverhältnis liegt auch dann vor, wenn zwischen den Betroffenen ein vertragliches Arbeitsverhältnis bzw. ein privatrechtlicher Dienstvertrag besteht (vgl. OVG Münster, U.v. 5.11.2008 - 21 A 3542/06 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.764

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Darlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Mithin kann zum gegenwärtigen Stand nicht davon ausgegangen werden, dass der Bescheid in Bestandskraft erwachsen ist, mit der Folge, dass der Rückforderungsanspruch begründet wäre (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 14 ZB 08.764 - juris; vgl. auch Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Mai 2015, § 52 BeamtVG Rn. 73).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838 - juris).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 2/10 - BVerwGE 139, 337 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 9.9.2008 - 3 B 37/08 - NVwZ 2009, 530 - juris Rn. 3; U.v. 21.6.2006 - BVerwGE 129, 66 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 09.09.2008 - 3 B 37.08

    Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 9.9.2008 - 3 B 37/08 - NVwZ 2009, 530 - juris Rn. 3; U.v. 21.6.2006 - BVerwGE 129, 66 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 15.78

    Beamtenversorgungsrecht - Beiträge der NATO - Vorsorgefond - Anstelle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116
    Die Bundesrepublik Deutschland leistet laufend erhebliche Beiträge aus ihrem Staatshaushalt an die Europäische Union mit der Folge, dass die Leistungen, die diese Einrichtungen ihren Bediensteten erbringen, zu einem wesentlichen Teil mittelbar aus deutschen öffentlichen Mitteln fließen (BVerwG, U.v. 12.3.1980 - 6 C 15.78 - Buchholz 232.5 § 56 BeamtVG Nr. 2 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Insofern ist die endgültige Kostenentscheidung dem Berufungsverfahren vorzubehalten (BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u.a. - juris Rn. 13; B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u.a. - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

    Insofern ist die endgültige Kostenentscheidung dem Berufungsverfahren vorzubehalten (BayVGH, B. v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u. a. - juris Rn. 13; B. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u. a. - juris Rn. 60; Kopp/Schenke, VwGO, § 124a Rn. 59 m. w. N.).

    Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 und § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GKG; die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren, soweit der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, stützt sich auf § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 3 GKG (vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u. a. - juris Rn. 15; B. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u. a. - juris Rn. 61 f.).

  • VG Berlin, 22.02.2016 - 23 K 183.15

    Ablehnung eines Asylantrags bei vorheriger Schutzgewährung durch einen anderen

    Der Adressat muss unproblematisch ersehen können, welches Verhalten genau von ihm gefordert wird (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 30. November 2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 -, juris Rn. 46; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, 2014, § 37 Rn. 1 - jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 22.02.2016 - 23 K 349.15

    Asylrecht - Notwendiger Inhalt des Bescheides des Bundesamtes, Rechtsgrundlagen

    Der Adressat muss unproblematisch ersehen können, welches Verhalten genau von ihm gefordert wird (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 30. November 2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 -, juris Rn. 46; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 37 Rn. 1 - jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.03.2016 - 23 K 80.15

    Durchführung eines Asylverfahrens im Bundesgebiet

    Der Adressat muss unproblematisch ersehen können, welches Verhalten genau von ihm gefordert wird (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 30. November 2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117 -, juris Rn. 46; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 37 Rn. 1 - jeweils m.w.N.).
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